Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 01.12.2026 wird eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung in Hamburg-Bergedorf befristet für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten vermietet. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich. Die Wohnung verfügt über ca. 30 m² Wohnfläche, befindet sich im 2. Obergeschoss und ist über einen Aufzug sowie einen stufenlosen Zugang erreichbar. Sie eignet sich ideal für eine Person, die für einen begrenzten Zeitraum eine ruhige und gemütliche Unterkunft in Hamburg sucht.
Ausstattung
Der Küchenbereich ist mit einem Kühlschrank mit einem Gefrierfach, einem Cerankochfeld sowie Küchenutensilien ausgestattet. Der Wohnbereich verfügt über ein ausziehbares Schlafsofa mit zwei hochwertigen Matratzen, eine Garderobe, Regale und Kommoden. Ein Fernseher ist nicht vorhanden. Bettdecke, Kissen, Bettwäsche, Handtücher sowie gegebenenfalls ein Fernseher können gegen eine monatliche Pauschale zur Verfügung gestellt werden. Das Badezimmer ist mit einer Dusche und Regalen ausgestattet.
Zur Wohnung gehören außerdem ein Balkon sowie ein Kellerraum. Im Haus befindet sich ein Waschkeller mit Waschmaschinen und Trocknern zur gemeinschaftlichen Nutzung. Das moderne und gepflegte Gebäude verfügt über einen Aufzug und eine Tiefgarage. Bei Bedarf kann ein Tiefgaragenstellplatz für monatlich 40 Euro angemietet werden.
Lage und Umgebung
In der näheren Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, die bequem zu Fuß erreichbar sind. Praktisch direkt vor der Tür liegt eine Einkaufspassage mit Edeka, Fitnesscenter und weiteren Geschäften. Darüber hinaus gibt es in unmittelbarer Nähe weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs, darunter Rossmann, Budnikowsky, Bäckereien, Obst- und Gemüseläden, Apotheken sowie Arztpraxen. Der S-Bahnhof Hamburg-Bergedorf ist in etwa fünf Minuten zu Fuß erreichbar.
Hinweise zur Vermietung
Bitte beachten Sie, dass die Wohnung ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung und befristet für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten vermietet wird. Ein zulässiger Befristungsgrund kann beispielsweise ein beruflich oder projektbezogen begrenzter Aufenthalt, eine Weiterbildung oder ein späterer Einzugstermin in eine andere Wohnung sein. Maßgeblich ist, dass sich der Lebensmittelpunkt der mietenden Person nicht dauerhaft in diese Wohnung verlagert. Der Grund für die Befristung ist von der mietenden Person nachvollziehbar darzulegen und auf Anfrage durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Bei Interesse freuen wir uns über eine kurze persönliche Vorstellung mit Angaben zu Beruf, Beschäftigungsverhältnis, gewünschter Mietdauer und Anlass des Aufenthalts. Für eine zügige Vertragsabwicklung sollten die üblichen Unterlagen, insbesondere ein Einkommensnachweis, eine SCHUFA-Auskunft sowie ein Identitätsnachweis, vorliegen. Zusätzlich ist der Nachweis einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung erforderlich.
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