Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Genossenschaftsanteilen ein einmaliger Ausgleichsbetrag in Höhe von 15 Euro/qm zu zahlen ist, der bei Auszug oder Austritt aus der Genossenschaft nicht rückerstattet wird.
Der Ausgleichsbetrag dient der Errichtung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums.